Auftraggeber sollten den vollen Preis eines Kleidungsstücks bezahlen. Dies beinhaltet einen Lohn, von dem die Arbeiter*innen leben können.
Was logisch klingt, ist tatsächlich die Quelle einer erheblichen politischen Debatte unter Stakeholdern im weltweiten Bekleidungs- und Sportbekleidungssektor. Obwohl das Recht auf einen Existenzlohn ein Menschenrecht ist, liegen die Löhne der Arbeiter*innen weit unter einem Existenzlohn und – in Mittel-, Ost- und Südosteuropa – fallen sie sogar deutlich unter die EU-Armutsgrenze.
Das Menschenrecht auf einen existenzsichernden Lohn wurde sowohl von UN- als auch von europäischen Institutionen kodifiziert. Der Gegenstand und das Ziel dieser Vereinbarungen sind Staaten. Seit 2011 haben die UNLeitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte die Verpflichtung zur Einhaltung von Menschenrechten auch durch Unternehmen, nicht nur durch Staaten, etabliert. Ein Lohn zum Leben ist ein zentrales Menschenrecht und existenziell für jegliche tatsächliche Entwicklung. In den zurückliegenden Jahren, in denen die Debatte um einen Existenzlohn in der Modeindustrie hauptsächlich von der Clean Clothes Campaign befördert wurde, kam es zur grundlegenden Einigung unter Expert*innen und Stakeholdern, was die Hauptmerkmale eines Existenzlohns betrifft. Die gegenwärtige Diskussion hat weniger die unterschiedlichen Definitionen zum Thema, sondern bezieht sich im Wesentlichen darauf, wie ein Existenzlohn umzusetzen ist.