Wien, 7. Februar 2017 – Wie die Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich in ihrer heutigen Aussendung darlegt, stellt das EU-Beihilfenrecht keine Hürde für die Förderung des österreichischen Leitmediums für Entwicklungspolitik, Südwind-Magazin, dar. Die Herausgeber des Magazins begrüßen diese Klarstellung und hoffen auf eine rasche Wiederaufnahme der Gespräche über eine weitere finanzielle Unterstützung des Magazins, um auch in Zukunft die Medienberichterstattung in Österreich mit Beiträgen über die vielfältigen Entwicklungen in Afrika, Lateinamerika und Asien zu ergänzen.
In den partnerschaftlichen und konstruktiven Gesprächen zwischen der dem Außenminister Sebastian Kurz unterstellten ADA (Austrian Development Agency) und Südwind über die Förderung des Südwind-Magazins bedauerte diese, dass trotz der positiven Bewertungen das Magazin auf Grund des EU-Beihilfenrechts nicht weiter unterstützt werden kann. Die Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich erklärt in ihrer heutigen Aussendung, dass „kein Zusammenhang zwischen der Arbeit der EU-Kommission und der nationalen Förderentscheidung besteht".
„Wir freuen uns über die Klarstellung durch die Vertretung der EU-Kommission, die damit die Bedenken über eine widerrechtliche Förderung ausgeräumt hat. Damit sollten weiteren Gesprächen über eine finanzielle Unterstützung des Magazins nichts mehr im Weg stehen“, so Südwind Vorstand Herwig Adam.
Rückfragehinweis
Michaela Königshofer, Pressesprecherin Südwind, michaela.koenigshofer@suedwind.at, 0664 2309883