EU sendet mit neuem Importverbot für Produkte aus Waldzerstörung ein wichtiges Signal – Südwind bedauert, dass strenge Kriterien für Menschenrechtsschutz weiterhin fehlen
Wien, am 6. Dezember 2022. Südwind sieht in der Einigung zum EU-Waldschutzgesetz einen wichtigen Fortschritt, um die weltweite Waldzerstörung zu stoppen. Gleichzeitig bedauert die österreichische Menschenrechtsorganisation, dass der große Wurf verpasst wurde. „Mit der Einigung ist zwar ein wichtiger Schritt gelungen. Für den lange erwarteten Meilenstein im globalen Waldschutz sind die Lücken jedoch zu groß. Vor allem beim Schutz gegen Gewalt und Vertreibung im Zusammenhang mit Entwaldung fehlen zentrale Punkte“, sagt Joachim Raich, Südwind-Experte für Waldschutz. International anerkannte Indigene Rechte, internationale Menschenrechtsstandards und das vor allem bei Landnutzungskonflikten zentrale Prinzip des Free, Prior and Informed Consents (Freie, vorherige und informierte Einwilligung) werden in der Verordnung nicht festgehalten.
Ein großes Versäumnis im Naturschutz ist die fehlende Berücksichtigung so genannter „anderer bewaldeter Flächen“ beziehungsweise „other wooded land“, wie etwa Savannen- oder Feuchtgebiete. Damit ist etwa der ökologisch wertvolle Cerrado in Brasilien, in dem bereits jetzt ein großer Teil der Sojaproduktion stattfindet, weiterhin gefährdet.
Positiv bewertet Südwind, dass Erstimporteure einen Nachweis erbringen müssen, dass die importierten Rohstoffe und Erzeugnisse keine Entwaldung enthalten. Die Rückverfolgbarkeit ist bis zu den Anbauorten relativ gut gegeben. Ab vier Hektar müssen die genauen Flächen und nicht nur einzelne Punkte angegeben werden für die Anbauorte. Die Anzahl der vorgeschrieben Kontrollen und die Strafen sind höher angesetzt als in ähnlichen Verordnungen.
Konzerne und Unternehmen in der EU sind zusammen der zweitgrößte Verursacher von Waldzerstörung weltweit. Vor allem Rohstoffe und Produkte aus Rind, Soja, Ölpalme, Holz, Kakao und Kaffee sind die größten Faktoren globaler Entwaldung. Das EU-Waldschutzgesetz wurde auf Initiative der Europäischen Kommission im November 2021 auf den Weg gebracht. Das neue EU-Gesetz soll den Import und den Handel dieser Rohstoffe und Produkte in der EU verbieten, solange kein eindeutiger Nachweis erbracht werden kann, dass sie legal und ohne Waldzerstörung erzeugt worden sind.
Rückfragehinweis:
Vincent Sufiyan
Südwind
Kommunikationsleiter
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