Südwind begrüßt Inkrafttreten des EU-Waldschutzgesetzes und fordert unabhängige nationale Kontrollbehörde

© Südwind

Erstes EU-Gesetz zum Stopp von Entwaldung erlassen – Umsetzung in Österreich braucht ausreichend Geld und Personal

Wien - Heute, am internationalen Tag der Tropen, tritt das neue EU-Waldschutzgesetz in Kraft. Südwind sieht darin einen historischen Meilenstein auf dem Weg zu einem besseren Schutz der Wälder. Denn es ist das erste Gesetz, das den Handel mit Produkten aus Waldzerstörung verbietet.
Gleichzeitig weist Südwind darauf hin, dass noch viel zu tun bleibt. Denn nun sind Österreich und die anderen Mitgliedsstaaten an der Reihe. Südwind appelliert an den zuständigen ÖVP-Land- und Forstwirtschaftsminister Norbert Totschnig, für eine wirksame Einhaltung und Durchsetzung der Verordnung zu sorgen. 

„Das neue EU-Waldschutzgesetz könnte eine Trendwende beim Schutz der Wälder einleiten. Aber auch das beste Gesetz ist nur so viel Wert wie seine Durchsetzung. Für eine konsequente und gründliche Durchsetzung des EU-Waldschutzgesetzes muss Österreich unabhängige Kontrollbehörden aufstellen, die keinem Ministerium unterstehen. Sie müssen außerdem genügend Personal und Geld haben, um Kontrollen in der Praxis durchführen und Verstöße bestrafen zu können, so wie es auch von der EU vorgesehen ist“, sagt Joachim Raich, Waldschutzexperte bei Südwind„Unabdingbar ist aber auch der Schutz der Menschenrechte. Vor allem indigene Gruppen, deren Lebensgrundlage die Wälder sind, sind besonders betroffen. Hier muss das Gesetz in Zukunft noch nachgeschärft werden. Menschenrechte dürfen nicht nur wie derzeit abhängig von nationaler Gesetzgebung geschützt werden, sondern müssen direkt im EU-Waldschutzgesetz verankert werden. “

Nach dem heutigen Inkrafttreten haben Unternehmen 18 Monate Zeit sich auf das EU-Waldschutzgesetz vorzubereiten. Erst dann wird es auf sie anwendbar sein. Ab dem Zeitpunkt gilt ein Importverbot auf eine Reihe von Erzeugnissen wie zum Beispiel Sojafuttermitteln, Palmöl, Rindfleisch, Leder, Holz, Kakao und Kaffee, die auf Flächen produziert worden sind, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet worden sind. Die nationalen Kontrollbehörden müssen ebenfalls nach 18 Monaten mit der Durchsetzung beginnen. Bis dahin müssen deren Kompetenzen und Ressourcen aufgebaut sein.

 

Rückfragehinweis
Joachim Raich
Waldschutzexperte bei Südwind
joachim.raich@suedwind.at
01/405 55 15 - 326

Stefanie Marek
Pressesprecherin Südwind
stefanie.marek@suedwind.at
0680 1583016