Behauptung: Jetzt, wo der Inhalt der Richtlinie bekannt ist, muss Minister Kocher die Möglichkeit haben, Änderungen einzubringen.
Fakt: Minister Kocher hatte im Trilog ausreichend Gelegenheit, seine Vorschläge einzubringen und auch die Inhalte des finalen Textes sind seit Dezember 2023 bekannt. Darüber hinaus hat das BMAW gemeinsam mit dem BMJ über ein Jahr einen umfangreichen Konsultationsprozess in Österreich zum EU-Lieferkettengesetz durchgeführt und die Ergebnisse im EU-Prozess eingebracht. In seinem mit 2024 datierten Papier zu den “EU-Vorhaben 2024 im Wirkungsbereich des BMAW” schreibt Kochers Ministerium zur Richtlinie unter “Mehrwert für die österreichischen Unternehmen”: “Ein effizientes Risikomanagement, das menschenrechtliche Risiken und Umweltrisiken berücksichtigt, kann zu Krisenfestigkeit und langfristiger Nachhaltigkeit von Unternehmen beitragen. Einheitliche EU-Standards - im Vergleich zu 27 unterschiedlichen, nationalen Regelungen - fördern ein Level Playing Field, damit auch die Wettbewerbsgleichheit und einen funktionierenden Binnenmarkt”. Somit ist es unverständlich, wieso Kochers Position sich in den letzten Wochen so stark verändert hat. Denn bei der Fassung der Richtlinie, die vor wenigen Wochen an die Minister:innen abgeschickt wurde, handelt es sich nur um eine bereinigte Fassung. Auch hinsichtlich bisheriger Beschlüsse, die von Wirtschaftsminister Kocher mitgetragen wurden, ist dieser Vorstoß nicht nachvollziehbar. Kocher hat noch im Februar 2023 die "Declaration on Promoting and Enabling Responsible Business Conduct in the Global Economy“ der OECD unterstützt. Auf Minister:innenebene hat die OECD die große Bedeutung des “Responsible Business Conducts” für einen regelbasierten Welthandel hervorgehoben und eine Empfehlung verabschiedet, zukünftige Gesetzesprojekte im Bereich Sorgfaltspflichten konsequent auf den OECD-Standards aufzubauen. Diese bezieht sich wiederum auf die „Recommendation of the Council on the Role of Government in Promoting Responsible Business Conduct“ vom Dezember 2022.
Quelle:
BMAW, EU-Vorhaben 2024 im Wirkungsbereich des BMAW, Wien 2024: https://www.bmaw.gv.at/Themen/Europa/OesterreichinderEU/EU-Vorhabenbericht-2023.html
https://legalinstruments.oecd.org/en/instruments/OECD-LEGAL-0486