Vom "Bürokratiemonster", bis hin zum "Listen-Ansatz" und "Zertifizierungssystemen" – mit irreführenden Argumenten wurde versucht, die Öffentlichkeit zu beeinflussen. Das breite zivilgesellschaftliche Bündnis der Kampagne “Menschenrechte brauchen Gesetze!” setzt diesen Mythen einen umfassenden Faktencheck entgegen.

Viele der genannten Argumente sind faktisch nicht korrekt. Wir haben hier die am häufigsten verwendeten Argumente gegen das Lieferkettengesetz aufgelistet und genau erläutert, warum sie inhaltlich nicht richtig sind.

Behauptung: Sollte das EU-Lieferkettengesetz kommen, dann könnte das dazu führen, dass sich europäische Unternehmen, auf Grund der hohen Kosten für Monitoring und möglichen Geldbußen und Reputationskosten bei Verstößen, aus Drittländern zurückziehen.

Fakt: Eine aktuelle Studie geht davon aus, dass Güter aus dem Globalen Süden auch nach Einführung des EU-Lieferkettengesetzes weiterhin in praktisch unverändertem Ausmaß nach Europa geliefert werden. Gleichzeitig würde ein effektives Lieferkettengesetz Menschrechtsverletzungen wie Kinderarbeit eindämmen. Die Studie zeigt überdies, dass es für Unternehmen weiterhin Kostenvorteile bringen wird, in Ländern des Globalen Südens zu produzieren, auch wenn Menschen- und Umweltrechte eingehalten werden müssen. Außerdem gibt es bereits jetzt eine Vielzahl von Unternehmen, die freiwillig Maßnahmen ergreifen. Das EU-Lieferkettengesetz wird dafür sorgen, dass der Großteil der großen Unternehmen das ebenfalls tut.

Quelle: Johannes Jäger, Gonzalo Durán S. & Lukas Schmidt (2023): Warum ein strenges EU-Lieferkettengesetz gut für alle ist, und Studie der Arbeiterkammer.

Behauptung: Das EU-Lieferkettengesetz könnte dazu führen, dass sich die Beschäftigung in Drittländern in den informellen Sektor verlagert, wo die Situation in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitsnormen und Umweltverschmutzung wesentlich schlechter ist.

Fakt: Wenn das EU-Lieferkettengesetz umfassend ausgestaltet ist und Unternehmen dazu verpflichtet, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu prüfen, ist diese Gefahr nicht gegeben. Eine Verlagerung in den informellen Sektor würde den Sorgfaltspflichten des EU-Lieferkettengesetzes widersprechen. Im Falle eines schwach ausgestalteten Gesetzes, das Unternehmen nur in Bezug auf direkte Partner in der Lieferkette verpflichten würde, bestünde diese Gefahr jedoch. Der finale Kompromiss stellt Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette her und verhindert damit die Verlagerung in den informellen Sektor.

Quelle: https://emedien.arbeiterkammer.at/viewer/image/AC16942622/ S. 20

Behauptung: Bislang gehen Initiativen zu Sorgfaltspflichten von Unternehmen von europäischer Seite aus. Weder die asiatisch-pazifischen Industrieländer noch die Schwellen- und Entwicklungsländer weltweit sind dieser Initiative gefolgt. Das könnte einen Wettbewerbsnachteil für europäische Unternehmen bedeuten.

Fakt: Das EU-Lieferkettengesetz wird auch für nicht europäische Unternehmen gelten, die am EU-Markt teilnehmen. Daher gibt es hier keinen Nachteil für europäische Unternehmen. Außerdem wird auf UN-Ebene ein globales Lieferkettengesetz verhandelt, das von Ländern des Globalen Südens mit großem Engagement getragen wird. Die zuständige Arbeitsgruppe des UN Menschenrechtsrats hat die EU auch explizit zur Annahme des Vorschlags aufgefordert. Mit einem EU-Lieferkettengesetz hat die EU die Chance, Akzente zu setzen und eine Vorreiterrolle einzunehmen. Die EU-Kommission rechnet mit sehr niedrigen Kosten, die mit den großen positiven Auswirkungen des EU-Lieferkettengesetzes gewichtet werden müssen.

Quellen: https://www.ohchr.org/en/hr-bodies/hrc/wg-trans-corp/igwg-on-tnc
https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/issues/business/workinggroupbusiness/20240207-Corporate-Sustainability-Due-Diligence-Directive.pdf

Behauptung: Das EU-Lieferkettengesetz kann Armut nicht verhindern, dafür sind die Staaten im Globalen Süden selbst verantwortlich. Regierungsversagen und mangelnde Bereitschaft für wirtschaftspolitische Anstrengungen sind Schuld an der derzeitigen Lage. Daran würde das EU-Lieferkettengesetz nichts ändern.

Fakt: Das Lieferkettengesetz wird Armut in Ländern des Globalen Südens nicht sofort beenden, das erwartet auch niemand. Aber es hat ein enormes Potenzial, einen Unterschied für viele Menschen in den ärmsten Ländern der Welt zu machen, die Straflosigkeit von verantwortungslos handelnden Unternehmen zu beenden und verantwortlich wirtschaftende Unternehmen im Wettbewerb nicht mehr zu benachteiligen. Für die Beendigung der Armut braucht es einen Mix an Maßnahmen, neben einem engagierten Lieferkettengesetz auch z.B. faire Handelsverträge und deutlich mehr Mittel für eine engagierte Entwicklungszusammenarbeit Österreichs und der EU. 

Dass Druck großer Konzerne sich durchaus positiv auf die Situation in produzierenden Drittstaaten auswirken kann, zeigt das Beispiel der Textilindustrie in Bangladesch. Nach mehreren Skandalen, wurde der Druck von Konsument:innen hier groß genug, dass sich Modeketten für verbesserte Arbeitsbedingungen eingesetzt haben und hier auch erste Erfolge erzielen konnten. Der Verband der bangladeschischen Bekleidungsunternehmer BGMEA sieht dem EU-Lieferkettengesetz gelassen entgegen und ist vorbereitet: “I do not think the proposed due diligence rules will affect the garment sector as the country improved the environmental, human and labor rights a lot over the years and we are still working to improve those issues for the sector.” Dass einzelne Unternehmen bereits solchen Einfluss nehmen können, zeigt einmal mehr, wie groß die positive Wirkung eines EU-Lieferkettengesetzes wäre. 

Quellen: https://www.textiletoday.com.bd/bangladesh-secures-1st-position-for-quantity-wise-export-in-eu
https://www.voguebusiness.com/story/sustainability/urgency-mounts-in-bangladesh-as-brands-stay-silent-on-wage-increases-bgmea-violence-hm-inditex
https://sourcingjournal.com/topics/thought-leadership/bangladesh-minimum-wage-protests-clean-clothes-campaign-human-rights-watch-466440/
https://www.textiletoday.com.bd/the-proposed-new-eu-corporate-due-diligence-would-not-affect-the-rmg-shipment

Behauptung: Bei steigenden Einkommen in einem Land reduziert sich Kinderarbeit quasi automatisch. Eine engere Einbindung der ärmeren Länder in globale Wertschöpfungsketten, die diesen Wohlstand bewiesenermaßen fördert, sollte daher unbedingt auch weiterhin angestrebt werden, wenn wirklich Kinderarbeit bekämpft werden soll.

Fakt: Diese Behauptung stimmt, spricht jedoch eigentlich für ein Lieferkettengesetz und nicht, wie behauptet, dagegen. Das EU-Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen zum Zahlen von existenzsichernden Löhnen. Damit wären Unternehmen nicht nur weiterhin in globale Wertschöpfungsketten eingebunden, sondern die Wirtschaft würde durch die steigenden Löhne weiter angekurbelt werden. Das würde sich positiv auf die Bevölkerung auswirken. 

Ein Beispiel dazu: Bei Kinderarbeit im Kakao-Sektor in Westafrika zeigen viele Studien, dass ein höherer Kakaopreis der Schlüssel zur Beendigung von Kinderarbeit ist. Westafrikanische Kakao-Produzent:innen sind sehr stark in globale Wertschöpfungsketten eingebunden, aber das führt nicht automatisch zu mehr Wohlstand und einem höheren Einkommen der Kakao-Bauernfamilien. In den letzten Jahren haben die großen Player der Kakao- und Schokolade-Industrie (vier große Unternehmen verarbeiten ca 75 % der weltweit produzierten Kakaobohnen) Initiativen der lokalen Regierungen, die den Kakaopreis in die Nähe von existenzsichernden Einkommen führen wollten, aktiv torpediert. Stattdessen wollten sie weiterhin nur auf freiwillige Initiativen setzen. Nun arbeiten allein in Ghana und Côte d’Ivoire nach wie vor 1,56 Millionen Kinder auf Kakaoplantagen und verrichten gefährliche und gesundheitsschädliche Tätigkeiten. Durch das Lieferkettengesetz wäre dieser Verzögerungstaktik durch ‘freiwillige Initiativen' ein Ende gesetzt und die Konzerne wären verpflichtet, existenzsichernde Preise zu bezahlen.

Quellen:
https://www.dol.gov/agencies/ilab/our-work/child-forced-labor-trafficking/child-labor-cocoa
https://www.reuters.com/article/uk-ivorycoast-cocoa-idUSKBN29R1DH/
https://www.kinderarbeitstoppen.at/fileadmin/kinderarbeit/hintergruende/OeFSE_Alles_auf_der_Schokoladenseite_2021.pdf
https://www.fairtrade.at/newsroom/presse/pressemitteilungen/details/as-cocoa-prices-fall-in-cote-divoire-fairtrade-urges-eu-for-cocoa-sector-regulation-to-recognize-the-right-to-living-income-6792
https://www.kinderarbeitstoppen.at/fileadmin/kinderarbeit/hintergruende/oefse_Potentials_for_Improving_the_Socioeconomic_Situation_of_Ghanaian_Cocoa_Farmers_2023.pdf

Behauptung: Sorgfaltspflichten sind etwas Neues, sie kommen mit dem EU-Lieferkettengesetz erstmals auf und stellen eine riesige bürokratische Hürde für Unternehmen dar.

Fakt: Die Debatte über das EU-Lieferkettengesetz läuft erst seit ein paar Jahren, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten sind dennoch kein neues Konzept. Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen empfehlen bereits seit 2011 menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten. Sorgfaltspflichten sind auch das Herzstück des EU-Lieferkettengesetzes. Bei umwelt- und menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten handelt es sich um ein mehrstufiges Verfahren zur Analyse und Bekämpfung von (möglichen) Risiken. Somit sind Sorgfaltspflichten ein zentrales Instrument zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden. Gerade die großen internationalen Unternehmen - für die das EU-Lieferkettengesetz gelten wird - sind Sorgfaltspflichten nicht nur gewohnt, sondern sie sind in ihre Managementprozesse bereits seit Jahren integriert.

Quellen:
https://www.oecd.org/daf/inv/mne/due-diligence-guidance-for-responsible-business-conduct.htm
https://globalchildforum.org/due-diligence-and-beyond-how-nestle-manages-human-rights-risks-in-the-supply-chain/ 

Behauptung: Sorgfaltspflichten sind zu kompliziert und für Unternehmen nicht machbar.

Fakt: Sorgfaltspflichten sind durchaus machbar, und es gibt dafür auch eine bereits etablierte Vorgehensweise. Als ersten Schritt muss ein Unternehmen eine Risikoanalyse durchführen, d.h. Risiken betreffend (potenziell) nachteiliger Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt von Unternehmensaktivitäten entlang der Wertschöpfungsketten ermitteln und bewerten. Um potenziell nachteilige Auswirkungen zu verhindern, muss das Unternehmen vorbeugende Maßnahmen ergreifen. Dort, wo nachteilige Auswirkungen bereits eingetreten sind, muss das Unternehmen diese beenden und Abhilfe für Betroffene leisten. In einem weiteren Schritt muss das Unternehmen überprüfen, ob die ergriffenen Maßnahmen wirksam sind und gegebenenfalls nachbessern. Schließlich muss das Unternehmen eine Beschwerdestelle einrichten und über seinen Umgang mit (potenziell) nachteiligen Auswirkungen entlang der Wertschöpfungsketten berichten. Bei der Umsetzung dieser Sorgfaltspflichten müssen Interessenträger wie z.B. Gewerkschaften eingebunden werden

Es gibt bereits einen Nationalen Kontaktpunkt für die OECD-Leitsätze (angesiedelt im BMAW), der seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag leistet, um Unternehmen über die Implementierung von Sorgfaltspflichten zu informieren. Auch im Regierungsprogramm befindet sich ein expliziter Verweis auf die OECD-Leitsätze. So steht auf Seite 182: die “Prüfung zusätzlicher Maßnahmen zur Stärkung der unternehmerischen Verantwortung für Menschenrechte im Sinne der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen”.

Quelle: Martinuzzi et al (WU) September 2023 im Auftrag des BMAW https://www.wu.ac.at/sustainability/news-details/detail/wu-studie-zu-lieferkettengesetz/ 

Behauptung: Die Richtlinie muss angepasst werden, Sorgfaltspflichten sollte man streichen.

Fakt: Sorgfaltspflichten sind kein Detail, sondern das Herzstück der Richtlinie. Sie stehen auch im Namen der Richtlinie: Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive). Die Sorgfaltspflichten zu streichen, würde die Richtlinie massiv schwächen und viele der möglichen positiven Effekte verhindern.

Behauptung: Ein „Listenansatz“ wäre die bessere Lösung!

Fakt: Der von Minister Kocher und der ÖVP nun geforderte „Listenansatz“ würde bedeuten, dass Unternehmen in “positive” und “negative” Listen aufgeteilt werden sollen. Ein sogenannter „Listenansatz“ hieß jedoch, dass es keine Prävention mehr gäbe. Wenn ein Unternehmen auf einer „negativen Liste“ steht, ist der Schaden bereits eingetreten und kann nicht mehr verhindert werden. Ein Listenansatz führt den Präventions-Charakter von Sorgfaltspflichten also ad absurdum. Außerdem besteht die Problematik, dass Firmen, die auf den Negativlisten landen, einfach unter einem neuen Namen auftreten können und somit den Konsequenzen entgehen. Zudem ist dieser Ansatz anfällig dafür, politisch instrumentalisiert zu werden. Wer auf einer Negativliste landet oder nicht, kann zum Gegenstand diplomatischer Überlegungen werden. Auch kann eine Negativliste zu “Cut and Run” von internationalen Einkäufern aus einem Land oder einem Unternehmen führen, während jedoch gemeinsame Verbesserung der Bedingungen das Ziel der Richtlinie und globaler Unternehmensverantwortung im Allgemeinen ist.

Behauptung: Jetzt, wo der Inhalt der Richtlinie bekannt ist, muss Minister Kocher die Möglichkeit haben, Änderungen einzubringen.

Fakt: Minister Kocher hatte im Trilog ausreichend Gelegenheit, seine Vorschläge einzubringen und auch die Inhalte des finalen Textes sind seit Dezember 2023 bekannt. Darüber hinaus hat das BMAW gemeinsam mit dem BMJ über ein Jahr einen umfangreichen Konsultationsprozess in Österreich zum EU-Lieferkettengesetz durchgeführt und die Ergebnisse im EU-Prozess eingebracht. In seinem mit 2024 datierten Papier zu den “EU-Vorhaben 2024 im Wirkungsbereich des BMAW” schreibt Kochers Ministerium zur Richtlinie unter “Mehrwert für die österreichischen Unternehmen”: “Ein effizientes Risikomanagement, das menschenrechtliche Risiken und Umweltrisiken berücksichtigt, kann zu Krisenfestigkeit und langfristiger Nachhaltigkeit von Unternehmen beitragen. Einheitliche EU-Standards - im Vergleich zu 27 unterschiedlichen, nationalen Regelungen - fördern ein Level Playing Field, damit auch die Wettbewerbsgleichheit und einen funktionierenden Binnenmarkt”. Somit ist es unverständlich, wieso Kochers Position sich in den letzten Wochen so stark verändert hat. Denn bei der Fassung der Richtlinie, die vor wenigen Wochen an die Minister:innen abgeschickt wurde, handelt es sich nur um eine bereinigte Fassung. Auch hinsichtlich bisheriger Beschlüsse, die von Wirtschaftsminister Kocher mitgetragen wurden, ist dieser Vorstoß nicht nachvollziehbar. Kocher hat noch im Februar 2023 die "Declaration on Promoting and Enabling Responsible Business Conduct in the Global Economy“ der OECD unterstützt. Auf Minister:innenebene hat die OECD die große Bedeutung des “Responsible Business Conducts” für einen regelbasierten Welthandel hervorgehoben und eine Empfehlung verabschiedet, zukünftige Gesetzesprojekte im Bereich Sorgfaltspflichten konsequent auf den OECD-Standards aufzubauen. Diese bezieht sich wiederum auf die „Recommendation of the Council on the Role of Government in Promoting Responsible Business Conduct“ vom Dezember 2022.

Quelle:
BMAW, EU-Vorhaben 2024 im Wirkungsbereich des BMAW, Wien 2024: https://www.bmaw.gv.at/Themen/Europa/OesterreichinderEU/EU-Vorhabenbericht-2023.html
https://legalinstruments.oecd.org/en/instruments/OECD-LEGAL-0486

Behauptung: Wegen dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zieht sich die STRABAG vom afrikanischen Kontinent zurück. Das wird noch viel mehr passieren wenn ein EU-Lieferkettengesetz kommt.

Fakt: Auf der STRABAG Hauptversammlung wurde klargestellt, dass die STRABAG sich nicht vom afrikanischen Kontinent zurückzieht, das Argument ist daher falsch.

Behauptung: Globale Lieferketten sind so komplex, die können Konzerne gar nicht prüfen!

Fakt: Lieferketten sind nicht von selbst entstanden, sondern Konzerne haben diese Lieferketten durch Auslagerung erschaffen. Bereits jetzt wird bei vielen Produkten aufgrund der Qualität auf die Herkunft und die gesamte Lieferkette geachtet. Mit dem Lieferkettengesetz müsste diese Sorgfalt in Zukunft auf die Menschenrechte und Umweltschäden ausgeweitet werden. 

Mitglieder der Treaty Allianz:
Arbeiterkammer Wien, ARGE Weltladen, Attac Österreich, Brot für die Welt, Dreikönigsaktion - Hilfswerk der Katholischen Jungschar, FAIRTRADE Österreich, FIAN Österreich, Gewerkschaft PRO-GE, GLOBAL 2000, Globale Verantwortung - Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe, Katholische Frauenbewegung, Netzwerk Soziale Verantwortung, Österreichischer Gewerkschaftsbund, Südwind